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   VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01   

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VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01 (https://dejure.org/2002,9461)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.12.2002 - VerfGH 192/01 (https://dejure.org/2002,9461)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - VerfGH 192/01 (https://dejure.org/2002,9461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin in Steglitz-Zehlendorf zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen die Gültigkeit von Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin; Wirksamkeit von Wahlvorschlägen im Falle der späteren Einreichung einer neuen Kandidatenliste; Abberufung und Ersetzung von Vertrauenspersonen; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Kernbestand ...

  • Wolters Kluwer

    Einspruch gegen die Gültigkeit von Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin; Wirksamkeit von Wahlvorschlägen im Falle der späteren Einreichung einer neuen Kandidatenliste; Abberufung und Ersetzung von Vertrauenspersonen; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Kernbestand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung über die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin im Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 397
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
    Fehlende Mandatsrelevanz führt allenfalls zur Unbegründetheit, nicht aber zur Unzulässigkeit des Einspruchs (vgl. Beschluss vom 17. März 1997 - VerfGH 82/95 - LVerfGE 6, 28 ; vgl. ferner Wahlprüfungsgericht bei dem Abgeordnetenhaus, Urteil vom 12. November 1975 - WPG 2.75 - OVGE Bln 13, 244 sowie BVerfGE 89, 243 ).

    Werde von einer Partei hiergegen verstoßen, könne der hieraus hervorgegangene Kandidatenvorschlag nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein (BVerfGE 89, 243 ).

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
    Denn das von diesem Grundsatz umfasste freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 42, 399 ; 47, 253 ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt, verlangt nur, dass jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, dass sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 7 B 127/91 - , NVwZ 1992, 489; vgl. ferner BayVerfGH, NVwZ-RR 1993, 569 ff.).
  • VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92

    Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
    Auch das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Auffassung vertreten, dass auf Satzungsrecht einer Partei oder einer tatsächlichen Durchführung des Wahlbewerberauswahlverfahrens beruhende schwere Fehler bei der Auswahl, Aufstellung und Nominierung von Wahlbewerbern für Volksvertretungen zur Zurückweisung von Wahlvorschlägen führen könnten (HambVerfG, Urteil vom 4. Mai 1993 - HVerfG 3/92 -, HmbJVBl 1993, 56 ).
  • VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92

    Verbot von Zweitlisten einer Partei oder Wählergruppe: nur formelle Kriterien

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
    Denn das von diesem Grundsatz umfasste freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 42, 399 ; 47, 253 ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt, verlangt nur, dass jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, dass sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 7 B 127/91 - , NVwZ 1992, 489; vgl. ferner BayVerfGH, NVwZ-RR 1993, 569 ff.).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95

    Aufrechterhaltung der 5 vH-Sperrklausel bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 1995

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
    Fehlende Mandatsrelevanz führt allenfalls zur Unbegründetheit, nicht aber zur Unzulässigkeit des Einspruchs (vgl. Beschluss vom 17. März 1997 - VerfGH 82/95 - LVerfGE 6, 28 ; vgl. ferner Wahlprüfungsgericht bei dem Abgeordnetenhaus, Urteil vom 12. November 1975 - WPG 2.75 - OVGE Bln 13, 244 sowie BVerfGE 89, 243 ).
  • BVerwG, 18.12.1991 - 7 B 127.91

    Kommunalwahl - Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
    Denn das von diesem Grundsatz umfasste freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 42, 399 ; 47, 253 ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt, verlangt nur, dass jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, dass sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 7 B 127/91 - , NVwZ 1992, 489; vgl. ferner BayVerfGH, NVwZ-RR 1993, 569 ff.).
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 123/99

    Nichtberücksichtigung eines ursprünglich auf Listenplatz 4 der CDU gewählten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01
    Betroffene Bewerber sind neben Vertrauenspersonen in den Fällen des § 40 Abs. 2 Nr. 1 VerfGHG einspruchsberechtigt (Beschluss vom 21. Februar 2000 - VerfGH 123/99 - ; vgl. ferner Beschlüsse des Wahlprüfungsgerichts bei dem Abgeordnetenhaus vom 12. November 1975 -WPG 2.75 - und vom 28. Mai 1979 - WPG 7.79 - zu den mit § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 VerfGHG insoweit übereinstimmenden Regelungen des damals geltenden Wahlprüfungsgesetzes).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

    Die für das staatliche Wahlverfahren maßgeblichen Gebote der Freiheit und Gleichheit der Wahl wirken so in ihrem Kerngehalt auf das Verfahren zur Aufstellung der Landesliste ein; deren elementare Standards dürfen nicht unterschritten werden (SächsVerfGH, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 67-V-05; vgl. auch HVerfG, Urteil vom 4. Mai 1993, NVwZ 1993, 1083; SaarlVerfGH, Urteil 29. September 2011 - Lv 4/11 - juris Rn. 89 ff.; BerlVerfGH, Urteil vom 6. Dezember 2002, NVwZ-RR 2003, 397 [399]).

    Die Rechtsposition der Vertrauenspersonen, die vom Gesetzgeber grundsätzlich als starke ausgestaltet ist, kann im Lichte der aus Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG folgenden Anforderungen mithin nicht so weit reichen, dass sie ein Äquivalent zur erforderlichen demokratischen Legitimation des Wahlvorschlags birgt (so im Ergebnis auch Hahlen, a.a.O., § 27 Rn. 27; Ipsen, RuP 2016, 214 [217, dort aus der Perspektive der Teilrücknahme]; Behl, SächsWahlG und LWO [2014], § 27 SächsWahlG Rn. 10; von Notz, VerfBlog vom 19. Oktober 2016, http://verfassungsblog.de; Milker, JuWissBlog vom 2. November 2016, www.juwiss.de/81-2016; vgl. auch die ausdrückliche Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 3 BerlWahlG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 BerlWahlO und hierzu BerlVerfGH, Urteil vom 6. Dezember 2002, LVerfGE 13, 71 ff.).

    Für das Aufstellungsverfahren sind nach dem oben Gesagten die durch Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 SächsVerf gezogenen Grenzen sowie die für das staatliche Wahlverfahren maßgeblichen Gebote der Freiheit und Gleichheit der Wahl in ihrem Kerngehalt zu beachten (s.o. unter B.II.1.b.dd.2, SächsVerfGH, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 67-V-05; vgl. auch HVerfG, Urteil vom 4. Mai 1993, NVwZ 1993, 1083; SaarlVerfGH, Urteil 29. September 2011 - Lv 4/11 - juris Rn. 89 ff.; BerlVerfGH, Urteil vom 6. Dezember 2002, NVwZ-RR 2003, 397 [399]).

  • VG Aachen, 14.07.2015 - 4 K 2104/14

    Wahlanfechtung; Kreistag; Zurückweisung; Wahlvorschlag; Reserveliste; FDP;

    Dabei kann die Kammer offen lassen, welche konkrete Mindestladungsfrist zum Kernbestand an Verfahrensgrundsätzen zu zählen ist, ohne den ein Kandidatenvorschlag nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann, namentlich ob diese zumindest 5 Tage betragen muss, vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 6. Dezember 2002 - 192/01 -, NVwZ-RR 2003, 397 = juris, Rn. 68, wonach eine Ladungsfrist von 5 Tagen die Parteimitglieder noch nicht unzumutbar in ihrer Dispositionsfreiheit einschränke, oder jedenfalls 3 Tage - wie der Beklagte unter Hinweis auf die Regelung in Art. 28 Abs. 4 S. 2 LWahlG Bayern in dem angefochtenen Wahlprüfungsbeschluss meint - oder aber auch nur 24 Stunden - wie der Kläger unter Hinweis auf § 20 Abs. 3 der Satzung für den G. -Kreisverband E. meint.
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 168/06

    Wahlprüfungsverfahren: zutreffende Feststellung des Wahlergebnisses der Wahlen

    Die Berufung eines Bewerbers ist - wie sich mittelbar aus § 40 Abs. 2 Nr. 8 VerfGHG ("sonst") ergibt - an den Vorschriften des Grundgesetzes, der Verfassung von Berlin, des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung zu messen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2002 - VerfGH 192/01 - LVerfGE 13, 71 ).
  • VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23

    Erfolgloser Einspruch gegen Wiederholungswahl wegen Parteiwechsels einer

    Dabei ist die Rechtmäßigkeit der Berufung eines Bewerbers - wie sich mittelbar aus § 40 Abs. 2 Nr. 8 VerfGHG ("sonst") ergibt - an den Vorschriften des Grundgesetzes, der Verfassung von Berlin, des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung zu messen (Urteil vom 6. Dezember 2002 - VerfGH 192/01 - Rn. 51).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 169/06

    Wahlprüfungsverfahren: Feststellung des Wahlergebnisses der Wahlen zum

    Die Berufung eines Bewerbers ist - wie sich mittelbar aus § 40 Abs. 2 Nr. 8 VerfGHG ("sonst") ergibt - an den Vorschriften des Grundgesetzes, der Verfassung von Berlin, des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung zu messen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2002 - VerfGH 192/01 - LVerfGE 13, 71 ).
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